Allgemeine Geschäftsbedingungen

 § 1 Allgemeines - Geltungsbereich 

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend ,,Käufer‘‘ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Käufer, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 

(2) Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.   

 

§ 2 Angebot - Vertragsschluss 

(1) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer ist der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertragsschluss unterliegt hierbei der schriftlichen Formerfordernis. 

(2) Das Zustandekommen des Vertrages ist von unserer erfolgten, schriftlichen  
Auftragsbestätigung abhängig zu machen. 

 

§ 3 Lieferzeit / Leistung 

(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt zwingend die rechtzeitige und ordnungsgemäße Zahlung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 

(2) Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Rohstoffen und notwendigen Materialien verlängern die Liefer- / Leistungszeit, auch bei bestehendem Verzug, angemessen. 

(3) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Lieferung / Leistung durch die vorgenannten Umstände erheblich erschwert wird. 

(4) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 

(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern. Erfolgt nach Setzen einer angemessenen Nachfrist die Abnahme nicht, gilt die Ware hiermit als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge werden wir bei Nachfristsetzung nochmals hinweisen.

(6) Sofern die Voraussetzungen von Absatz (7 und 8) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 

(7) Ist eine technische Abnahme nach besonderen Bedingungen oder der Auf-, oder Abbau der Geräte vereinbart, so hat der Käufer die Kosten hierfür spätestens bis 7 Tage nach Erhalt der Ware zu leisten.

(8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Liefer-/ Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefer-/ Leistungsverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

(9) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

(10) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.   

 

§ 4 Gefahrübergang – Verpackungskosten 

(1) Erfüllungsort bzw. Leistungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist das TSIT-Zolllager, Werner-Siemens-Str. 63, 22113 Hamburg, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch den Auf-, oder Abbau, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat. 

(3) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Herstellers. 
 
(4) Die Versendung innerhalb Deutschlands erfolgt durch die Firma CIS-Logistics, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Transportkosten sind vom Käufer zu tragen, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(5) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, insbesondere die Durchführung der Versendung durch eigenes Personal, auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Auf,- bzw. Abbau) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Käufer angezeigt hat. 

 (6) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 

 (7) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn 

- die Lieferung und, sofern der Verkäufer auch Auf-, oder Abbau schuldet, diese abgeschlossen hat, 

- Der Verkäufer dies dem Käufer unter Hinweis auf die Abnahmefunktion mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, 

- Seit der Lieferung oder dem Auf-, oder Abbau 7 Werktage vergangen sind und/oder der Käufer mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferten Geräte in Betrieb genommen hat) 

- Der Käufer die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkäuferangezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat. 

 (8) Versicherungen gegen Transportschäden bestehen nicht. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber. 

 (9) Geht die Ware auf dem Beförderungsweg verloren, erleidet die Ware auf dem Beförderungsweg eine Beschädigung bzw. wird die Ware verspätet an den Empfänger abgeliefert, so müssen Schadensersatzansprüche vom Käufer an den Beförderer gerichtet werden. Beschädigungen, die die Beförderungsstücke auf dem Versandwege erleiden, muss sich der Käufer sofort auf dem Lieferschein bescheinigen lassen. 

 

§ 5 Preise – Zahlungsbedingungen 

(1) Sofern keine andere Vereinbarung besteht, gelten Unsere dem Käufer angebotenen Preise. 

(2) Die dem Käufer angebotenen Preise haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

(4) Nach erfolgtem Vertragsabschluss in Form der schriftlichen Auftragsbestätigung, wird die vereinbarte Anzahlung von dem Käufer geleistet.  

(5) Nach dem Zahlungseingang der erforderlichen Anzahlung wird die Produktion der bestellten Ware angestoßen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzugs. 

(6) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Gewähr für die rechtzeitige Vorlegung wird nicht übernommen.

(7) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 

(8) Sobald die Produktion der Ware abgeschlossen ist, muss die vereinbarte Restzahlung des Verkäufers geleistet werden. Der Versand erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang. 

(9) Bei Aufträgen mit Preisvereinbarungen behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von höherer Gewalt eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.

(10) Bei Verträgen mit Käufern behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere auf Grund von höherer Gewalt zu erhöhen oder herabzusetzen. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Käufer ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu. 

(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.   

 

§ 6 Gewährleistung, Sachmangel 

 (1) Die Mängelrechte des Käufers, wenn dieser Kaufmann ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei ist die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den vom ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen sieben Werkstagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 

(2) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt, soweit es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. 

(3) Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. 

(4) Sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

(5) Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dieses gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

(8) Soweit vorstehend nicht etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 

(9) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Ist der Käufer auch Verbraucher, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. 

(10) Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den § 478, 479 BGB bleibt unberührt. 

(11) Eine mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt, wenn dieser Unternehmer ist, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel, sofern nicht schriftlich eine Gewährleistungsfrist vereinbart wurde. Bei Lieferung von gebrauchten Gegenständen an einen Käufer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. 

(12) Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, die Einfluss auf die Funktion haben könnten untrennbar vermischt, erweitert oder kombiniert, so erlischt automatisch jeder Anspruch auf Schadensersatz des Käufers.

 

§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens 

 (1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt. 

(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers, oder den Schutz von dessen Eigentum und seiner Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken. 

(3) Soweit der Verkäufer gemäß § 8 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. 

 

§ 8 Gesamthaftung 

 (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. 

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.  

 

§ 9 Pauschalierter Schadensersatz 

(1) Gelangt der Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, sind wir berechtigt, die geleistete Anzahlung einzubehalten, sowie einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Wertes der Anzahlung zu verlangen.

(2) Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

(3) Die Geltendmachung eines im Einzelfall nachgewiesenen höheren Schadens behalten wir uns vor.   

 

§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung 

 (1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung. Folglich behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Käufer vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend ,,Vorbehaltsware‘‘ genannt. 

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtszeitig durchführen. 

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. 

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kaufvertrages, im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. 

 

§ 11 Gerichtsstand – Erfüllungsort 

(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN – Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 

 

§ 12 Datenschutz 

Wir weisen gem. § 33 BDSG daraufhin, dass wir die Daten des Auftraggebers auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetztes speichern werden. 

 

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Alster VR  
Alexander Schlee 

Hennewiger Weg 74
45721 haltern am See
 
Tele:      info@alstervr.de      www.alstervr.de 

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